Richtlinien zur Förderung von Qualifizierungs- und Sprachförderangeboten
Der Erwerb der deutschen Sprache in Wort und Schrift spielt eine große Rolle für eine erfolgreiche Integration der Neuzugewanderten. Das zentrale Element bilden hierbei die vom BAMF umgesetzten Sprachkurse. Jedoch hat eine Bedarfs- und Bestandanalyse im Kreis Coesfeld im letzten Jahr gezeigt, dass dieses Instrument den bestehenden Bedarf nicht decken kann. Schon seit langem bieten deshalb einige Kommunen sowie viele Flüchtlingsinitiativen zusätzliche Sprachkursangebote an.
Um das Angebot zu erweitern, hat der Kreistag die Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungs- und Sprachförderangeboten beschlossen, die erstmalig ab Sommer 2024 umgesetzt und nun für das Jahr 2025 verlängert wurde. Ziel ist es, dass mit Hilfe der finanziellen Mittel vor Ort bedarfsgerechte und niedrigschwellige zusätzliche Angebote zum Spracherwerb geschaffen werden können. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit die im Bereich Sprache tätigen Haupt- und Ehrenamtlichen zu schulen.
Eine Antragstellung für das Jahr 2025 ist ab sofort möglich. Die genauen Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungs- und Sprachförderangeboten. Die erste Frist zur Antragsstellung endet am 25.02.2025. Das Antragsformular finden Sie hier.
Anne Mense
Anne-Kathrin.Mense(at)kreis-coesfeld.de
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