Sprachförderung für Erwachsene
Der Erwerb von Sprachkompetenz in Schrift und Wort ist der zentrale Schlüssel zur Integration. Dies gilt sowohl für den sozialen Bereich als auch die schulische oder berufliche Integration. Das zentrale Instrument zum Erlernen der deutschen Sprache bilden die Integrationskurse und darauf aufbauend die berufsbezogene Sprachförderung, die vom BAMF durchgeführt werden. Jedoch haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt, dass das aktuell bestehende Angebot nicht die vielfältigen Bedarfe der Neuzugewanderten abdeckt.
Daraufhin hat der Kreis Coesfeld zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt, durch die weitere niederschwellige und bedarfsorientierte Sprachkursangebote vor Ort geschaffen und umgesetzt werden sollen. Dafür wurde die Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungs- und Sprachförderangeboten geschaffen, die Sie hier finden.
Was wird gefördert?
Es können Anträge für folgende drei Schwerpunkte gestellt werden:
- Zielgruppenorientierte Sprachkurse (z.B. für Frauen, für Azubis, für Berufstätige, etc.)
- Maßnahmen zur Förderung der mündlichen Kommunikation (z.B. Sprachcafés)
- Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Sprache für die in der Integrationsarbeit tätigen Haupt- und Ehrenamtlichen
Wer darf an den Angeboten teilnehmen?
Wer darf einen Antrag stellen?
In der Regel werden nur folgende Träger im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld gefördert:
Körperschaften des öffentlichen Rechts
die im Kreis Coesfeld ansässigen Migrantenorganisationen
Spitzenverbände und Mitgliedsorganisationen der Freien Wohlfahrtspflege
gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. rechtsfähiger Verein, GmbH) und Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus (z.B. evangelische Kirchen, römisch-katholische Kirche)
Weiterbildungseinrichtungen (z.B. Volkshochschule)
Wie hoch wird gefördert?
Grundsätzlich können Honorare, Sachausgaben, Miete und zu einem gewissen Teil Verwaltungsausgaben gefördert werden. Eine Aufstockung durch andere Fördermittel sowie durch einen Eigenanteil sind möglich. Die maximale Förderhöhe der beantragten Einzelmaßnahme soll eine bestimmte Summe nicht überschreiten:
- Schwerpunkt 1: max. 10.000€
- Schwerpunkt 2: max. 6.250 €
- Schwerpunkt 3: max. 3.750€
Wie wird beantragt?
- Ihre Ansprechpartnerin im KI:
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Anne-Kathrin Mense
Tel.: 02541 18-9408
E-Mail: anne-kathrin.mense@kreis-coesfeld.de
