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Sprachförderung für Erwachsene

Der Erwerb von Sprachkompetenz in Schrift und Wort ist der zentrale Schlüssel zur Integration. Dies gilt sowohl für den sozialen Bereich als auch die schulische oder berufliche Integration. Das zentrale Instrument zum Erlernen der deutschen Sprache bilden die Integrationskurse und darauf aufbauend die berufsbezogene Sprachförderung, die vom BAMF durchgeführt werden. Jedoch haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt, dass das aktuell bestehende Angebot nicht die vielfältigen Bedarfe der Neuzugewanderten abdeckt.

Daraufhin hat der Kreis Coesfeld zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt, durch die weitere niederschwellige und bedarfsorientierte Sprachkursangebote vor Ort geschaffen und umgesetzt werden sollen. Dafür wurde die Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungs- und Sprachförderangeboten geschaffen, die Sie hier finden.

Was wird gefördert?

Es können Anträge für folgende drei Schwerpunkte gestellt werden:

  1. Zielgruppenorientierte Sprachkurse (z.B. für Frauen, für Azubis, für Berufstätige, etc.)
  2. Maßnahmen zur Förderung der mündlichen Kommunikation (z.B. Sprachcafés)
  3. Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Sprache für die in der Integrationsarbeit tätigen Haupt- und Ehrenamtlichen

Wer darf an den Angeboten teilnehmen?

Zielgruppe sind grundsätzlich Personen mit Migrations- oder Fluchterfahrung unabhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Aufenthaltsdauer. Sie dürfen jedoch nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen.

Wer darf einen Antrag stellen?

In der Regel werden nur folgende Träger im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld gefördert: 

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • die im Kreis Coesfeld ansässigen Migrantenorganisationen 

  • Spitzenverbände und Mitgliedsorganisationen der Freien Wohlfahrtspflege 

  • gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. rechtsfähiger Verein, GmbH) und Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus (z.B. evangelische Kirchen, römisch-katholische Kirche)

  • Weiterbildungseinrichtungen (z.B. Volkshochschule)

Wie hoch wird gefördert?

Grundsätzlich können Honorare, Sachausgaben, Miete und zu einem gewissen Teil Verwaltungsausgaben gefördert werden. Eine Aufstockung durch andere Fördermittel sowie durch einen Eigenanteil sind möglich. Die maximale Förderhöhe der beantragten Einzelmaßnahme soll eine bestimmte Summe nicht überschreiten:

  • Schwerpunkt 1: max. 10.000€
  • Schwerpunkt 2: max. 6.250 €
  • Schwerpunkt 3: max. 3.750€

Wie wird beantragt?

Im Rahmen von Maßnahmeaufrufen legt das KI Stichtage fest, zu denen der förmliche Antrag einzureichen ist. Die Stichtage werden mindestens 6 Wochen vor Fristende bekannt gegeben. Sobald ein Förderaufruf durchgeführt wird, wird der Stichtag zusammen mit dem Antragsformular hier veröffentlicht.

Ihre Ansprechpartnerin im KI:

Anne-Kathrin Mense
Tel.: 02541 18-9408
E-Mail: anne-kathrin.mense@kreis-coesfeld.de

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

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Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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Kontakt

Kommunales Integrationszentrum Kreis Coesfeld
Borkener Straße 13
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-9401
E-Mail: ki@kreis-coesfeld.de
Kontaktformular