Elementarbereich

Der Elementarbereich ist die erste Stufe der deutschen Bildungskette. In der Familie beginnend gehören Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege (Tagesmütter und Tagesväter) dazu.

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) soll die frühkindliche Bildung und Erziehung dazu beitragen, dass sich alle Kinder in ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Lebenssituationen anerkennen, positive Beziehungen aufbauen, sich gegenseitig unterstützen, zu Gemeinsinn und Toleranz befähigt und in ihrer interkulturellen Kompetenz gestärkt werden (§13 Abs 5, KiBiz).

Im KiBiz ist ebenfalls verankert, dass die Mehrsprachigkeit von Kindern anzuerkennen und zu fördern ist und jedem Kind, das eine besondere Unterstützung in der deutschen Sprache benötigt, eine gezielte Sprachförderung nach individuellem Bedarf zu gewährleisten ist (§ 13c Abs 1, 4 KiBiz).

Das KI im Kreis Coesfeld hat in Kooperation mit den Familienbildungsstätten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen „Internationale Eltern – Kind – Spielgruppen“ nach dem Konzept „Griffbereit“ eingerichtet:

  • Sozialdienst katholischer Frauen, Coesfeld
  • Übermittagsbetreuung Ascheberg
  • Kolping-Bildungswerk

Alle Informationen zu "Griffbereit" finden sie hier: Griffbereit 

Das KI macht den Kindertageseinrichtungen und Familienzentren folgende Angebote:

1. Unterstützung bei der Einrichtung von „Rucksack – Gruppen"

Rucksack KiTa richtet sich an Eltern mit Migrationshintergrund und ihre Kinder zwischen 4 – 6 Jahren. Es fördert die allgemeine sprachliche Bildung der Kinder und die Elternbildung.

2. Fachtagungen für pädagogisches Personal zu unterschiedlichen Themen

Wenn Sie Wünsche und Anregungen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Ihr/e Ansprechpartner/in aus dem Bildungsbereich des Kommunalen Integrationszentrums:

Ute Worstmann
Telefon: 02541/ 189412
ute.worstmannat)kreis-coesfeld.de

Lydia Kerkfeld
Telefon: 02541/189404
lydia.kerkfeld(at)kreis-coesfeld.de

 

Auszug aus dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz):

§ 7 Diskriminierungsverbot

Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung darf nicht aus Gründen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, seiner Nationalität, seines Geschlechtes, seiner Behinderung, seiner Religion oder seiner Weltanschauung verweigert werden. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kirchen bleiben unberührt.    

§ 13c (Fn 7) Sprachliche Bildung

(1) Die Mehrsprachigkeit von Kindern ist anzuerkennen und zu fördern.

(4) Für jedes Kind, das eine besondere Unterstützung in der deutschen Sprache benötigt, ist eine gezielte Sprachförderung nach dem individuellen Bedarf zu gewährleisten.

§ 13 (Fn 6) Frühkindliche Bildung

(5) Bildung und Erziehung sollen dazu beitragen, dass alle Kinder sich in ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Lebenssituationen anerkennen, positive Beziehungen aufbauen, sich gegenseitig unterstützen, zu Gemeinsinn und Toleranz befähigt und in ihrer interkulturellen Kompetenz gestärkt werden.

Ziele*:

  • Es werden bedarfsdeckend Plätze in Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege, in Spielgruppen usw. vorgehalten.
  • Handelnde Akteure im Elementarbereich verfügen über interkulturelle Kompetenzen und können diese in die Arbeit mit ausländischen Kindern und Eltern einbringen.
  • Mehrsprachigkeit und Diversitäten geflüchteter Kinder und Familien werden wertgeschätzt.
  • Geflüchtete Familien sind über die Betreuungsangebote (Tagespflege und Kindertagesstätten) im Kreis Coesfeld informiert.
  • Alle Fördermöglichkeiten im Sinne einer frühkindlichen Bildung sind bekannt und werden vollständig ausgeschöpft.
  • Partizipation von geflüchteten Kindern und Eltern findet im Elementarbereich statt.

Handlungsempfehlungen*:

  • Ausbau von Kita- und Tagespflegeplätzen und Spielgruppen
  • Ausbau der Elternbildung
  • Einstellung interkulturellen Personals in Kindertagesstätten
  • Entwicklung und Darbietung interkultureller Schulungen und Fortbildungen
  • Coaching und Schulungskonzepte für Haupt- und Ehrenamt
  • Sensibilisierung der Eltern-Beiräte
  • Erstellen eines Leitfadens zum Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule
  • Vereinfachung des Zugangs zu Spielgruppen
  • Initiierung mobiler und aufsuchender Angebote und Hilfen
  • Flächendeckender Ausbau (qualitativ und quantitativ) und Organisation und Durchführung von gezielten Projekten (z.B. Brückenprojekte, Rucksack-Kita, Fall-Scout für Kitas u.ä.)
  • Erhebung zur Datenlage und zu den Bedarfen ortsansässiger Flüchtlingsfamilien

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*Die genannten Ziele und Handlungsempfehlungen stellen im Einzelnen nicht zwingend die Sicht des Kommunalen Integrationszentrums dar. Im Rahmen des Integrationskonzeptes wurden diese in Zusammenarbeit mit Akteuren aus dem Kreis Coesfeld erstellt.