Ausbildung und Studium

Die Schaffung von Zugängen zum Ausbildungsmarkt und zum Studium gehört zu den zentralen Aufgaben der Kommunen in der zweiten Phase der Integration von Neuzugewanderten. Ein großer Teil dieser Menschen ist unter 25 Jahre alt. Durch Krieg, Vertreibung und Flucht hatten sie oft nicht die Möglichkeit, altersgemäße schulische oder berufsspezifische Qualifikationen zu erwerben. Eine wichtige Voraussetzung für eine Vermittlung in Ausbildung und Studium ist ein flächendeckendes Angebot der Sprachförderung und eine Kompetenzfeststellung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, um die individuellen Stärken zu ermitteln. Eine strukturierte, systematische Berufs- und Studienorientierung ist anzustreben.

Der Bereich der Ausbildung kann in die schulische und in die duale Ausbildung unterteilt werden. Die schulische Ausbildung, auch „vollzeitschulische Ausbildung“ genannt, findet speziell in den Bereichen Gestaltung, Technik, Gesundheit, Pflege und Soziales statt. Sie kann nur an schulischen Einrichtungen wie Berufsfachschulen, Berufskollegs oder Fachakademien absolviert werden.

Die duale Ausbildung beinhaltet sowohl einen praktischen als auch theoretischen Teil. Auszubildende haben in der Regel drei bis vier praxisbezogene Tage in der Woche. Die wöchentliche Schulzeit liegt bei acht bis zwölf Stunden. Innerhalb der Schule erlernen die Auszubildenden sowohl berufsbezogene als auch berufsübergreifende Inhalte.

Voraussetzung für eine Ausbildung in Deutschland sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache, allerdings verfügen die meisten hier neu eintreffenden Geflüchteten über keine oder sehr geringe Deutsch-Sprachkenntnisse. Da sowohl Lerninhalte innerhalb des Berufsschulunterrichtes als auch die Prüfungen in deutscher Sprache stattfinden, ist es notwendig, dass sowohl vor, als auch während der Ausbildung eine kontinuierliche Sprachförderung angeboten wird.

Im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung müssen ebenfalls Informationen über das deutsche Ausbildungs- und Studiensystem und deren Bedeutungen für den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Viele der Berufe, die in den Herkunftsländern bekannt sind, setzen in Deutschland - anders als im Herkunftsland - eine abgeschlossene Ausbildung voraus. Auch kann im Anschluss an eine Ausbildung ein Studium absolviert werden. Es gibt in Deutschland unterschiedliche Arten von Hochschulen, die zu verschiedenen Abschlüssen und Berufswegen führen:

  • Universitäten
  • Fachhochschulen
  • Technische Hochschulen
  • Musik- und Kunsthochschulen
  • Pädagogische Hochschulen
  • Verwaltungsfachhochschulen

Voraussetzung für ein Studium ist je nach Hochschultyp die Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Bei ausländischen Abschlüssen entscheiden die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen oder die Servicestelle „uni-assist", ob die Voraussetzungen für ein Studium vorliegen. Inwiefern Studienleistungen, die bereits in einem anderen Land absolviert wurden, auf ein Studium in Deutschland angerechnet werden können, entscheiden die Hochschulen selbst. Außerdem muss ein Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse vorliegen.

Ziele*:

  • Geflüchtete sind über das deutsche Ausbildungssystem (duale und schulische Ausbildung) und das deutsche Studiensystem informiert.
  • Voraussetzungen für Ausbildungs- bzw. Studienfähigkeiten, auch in Bezug auf den Schriftspracherwerb, sind geschaffen.
  • Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund erfahren, basierend auf den eigenen Interessen und Fähigkeiten, eine zeitnahe Vermittlung in Ausbildung und Studium.

Handlungsempfehlungen*:

  • Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund über das deutsche Bildungssystem informieren
  • Beratung zu Studienvoraussetzungen, -möglichkeiten und -angeboten ausbauen
  • mehrsprachige Informationsmaterialien zu den Themen Ausbildung und Studium erstellen
  • Strukturierte, systematische Berufs- und Studienorientierung ermöglichen
  • Hilfe zur Analyse von Interessen und Stärken („Profiling") bieten, um einen Ausbildungs- und Studienfahrplan zu entwickeln und Austausch mit beteiligten Akteuren darüber (nach Möglichkeit unter Einbeziehung der ehrenamtlichen Begleiter)
  • Unterstützungsangebote für Geflüchtete vor und während einer Ausbildung schaffen
  • Assistierte Ausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen kultursensibel ausweiten
  • Übersicht über Ausbildungsberufe im Kreis Coesfeld und den dazugehörigen Ausbildungsbetrieben erstellen
  • interkulturelle Kompetenzen in den Ausbildungsbetrieben ausbauen und für die Belange der Geflüchteten sensibilisieren
  • Aktivitäten vorhandener Akteure und Netzwerke prüfen und ggf. neu initiieren
  • Integrationslotsen für die einzelnen Ausbildungsbranchen im Kreis Coesfeld initiieren
  • Anlaufstelle für eine individuelle, ganzheitliche Beratung schaffen
  • Speziellen Bildungsgang zum Abitur anbieten
  • Orientierungsphase auch zur Vorbereitung auf ein Studium ermöglichen
  • Brückenkurse an Unis und Hochschulen anbieten
  • Erhöhung der Altersgrenze für Geflüchtete an den Berufskollegs

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*Die genannten Ziele und Handlungsempfehlungen stellen im Einzelnen nicht zwingend die Sicht des Kommunalen Integrationszentrums dar. Im Rahmen des Integrationskonzeptes wurden diese in Zusammenarbeit mit Akteuren aus dem Kreis Coesfeld erstellt.