Herausforderung: Lernen auf Distanz
Am 13. März 2020, Freitagnachmittag erhielten die Schulen die Nachricht vom Schulministerium, dass ab dem 16. März 2020 die Schulen – erst einmal für fünf Wochen – geschlossen bleiben sollten.
Seitdem sind kreative Lösungen gefragt, wie Schulen den Unterricht in Form von „Home-Schooling“ weiterführen können. Es stellen sich viele Fragen:
- Wie können Lehrkräfte die Schüler*innen digital mit Unterrichtsmaterialien versorgen?
- Wie kann eine Rückmeldung zu erledigten Aufgaben erfolgen?
- Wie können Schüler*innen Fragen stellen?
- Wie kann die Sprachförderung – besonders der mündliche Unterricht – von neuzugewanderten Schüler*innen fortgeführt werden.
- Wie können Eltern eingebunden werden, die für das „Home-Schooling“ unverzichtbar sind, denn eigenständiges Lernen fällt vielen Schüler*innen schwer. Hinzu kommt, dass die Methode des selbstgesteuerten Lernens in einigen anderen Kulturen nicht bekannt ist.
In Bezug auf die Umsetzung des Lernens auf Distanz, geht jede Schule einen anderen Weg. Zum einen aufgrund des unterschiedlichen Standes in Bezug auf die Digitalisierung und zum anderen auch aufgrund der digitalen Bildung der Lehrkräfte. Daher gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen: Lehrkräfte verschicken schriftliche Aufgaben per E-Mail oder auch per Post. Vereinzelt werden Aufgaben auch persönlich zu Hause abgegeben. Seltener erfolgen Inputs per Audio oder Video. Lern-Apps werden eingesetzt und Verabredungen zu Videokonferenzen getroffen. Zu beachten ist, dass bei der Verwendung von Programmen, Apps und Tools, immer die Datenschutzvorgaben eingehalten werden müssen (s. auch „Fragen zum Datenschutz beim Lernen auf Distanz“).
Wie lernen aber neuzugewanderte Kinder und Jugendliche in Corona-Zeiten? Lehrkräfte berichten von vielfältigen Herausforderungen:
- Familien mit Migrationshintergrund sind schlecht oder gar nicht erreichbar.
- Aufgrund sprachlicher Hürden ist es eine Herausforderung, die veränderte Situation zu erklären.
- Die Wohnsituation ist so beengt, dass an ein Lernen nicht zu denken ist.
- Die Methode des eigenständigen Lernens ist vielen nicht vertraut.
- Eltern mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen können keine Hilfs- oder Kontrollfunktion leisten.
- Familien verfügen nicht über passende Endgeräte, die für Bearbeitung von Aufgaben erforderlich sind.
- Das technische Verständnis fehlt, so dass Endgeräte ohne Unterstützung nicht in Betrieb genommen werden können.
- Mehrere Familienmitglieder möchten gleichzeitig ein Endgerät nutzen.
Durch die fehlende bzw. eingeschränkte Beschulung der letzten Wochen geht die Leistungsschere innerhalb der Schülerschaft immer weiter auseinander. Neuzugewanderte Schüler*innen befinden sich in einer ungleich schwierigeren Situation, denn sie sind derzeit oftmals nur unter erschwerten Bedingungen digital beschulbar.
Macht also das „Home-Schooling“ für diese Gruppe der Schüler*innen überhaupt Sinn?
Aus unserer Sicht ist der Präsenzunterricht durch nichts zu ersetzen. Dieses sehen auch einige Schule so.
Mit der eingeschränkten Wiederaufnahme des Unterrichts im Mai 2020 haben einige Schulen im Kreis Coesfeld den Fokus auf die neuzugewanderten Schüler*innen gelegt. Im Gegensatz zu den Schulkameraden in den Regelklassen werden diese Schüler*innen jeden Tag beschult und erhalten so wieder die dringend notwendige kontinuierliche Sprachförderung.
Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Coesfeld möchte die Deutschförderung ebenfalls unterstützen, indem zunächst in den Sommerferien kreisweit Sprachferienkurse eingerichtet werden (s. auch „Verpassten Unterrichtsstoff in den Ferien nachholen“).
Abschließend sei erwähnt, dass das digitale Lernen in Zukunft sicherlich weiter ausgebaut und uns weiter begleiten wird. Der Zugang zu Bildung ist ein Menschenrecht. Eine Grundausstattung, die das digitale Lernen möglich macht, sollte für jedes Kind zur Verfügung stehen. Dazu sollten neben einem Endgerät auch ein entsprechender Internetanschluss ohne Begrenzung des Datenvolumens und ein Drucker gehören.
Fragen zum Datenschutz beim Lernen auf Distanz
Fragen zum Datenschutz in Bezug auf die Nutzung bestimmter Apps, Plattformen, Messenger Dienste, …:
In den vergangenen Wochen waren Möglichkeiten digitalen Lernens gefragter denn je. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) macht keine Vorschläge bzw. Zulassungen für bestimmte Apps und Plattformen. Es gibt auch keine grundsätzlichen Verbote.
Stattdessen muss bei der Verwendung von Anwendungen, Programmen und Apps im Schulbereich, jeweils überprüft werden, ob die Datenschutzvorgaben vom Anbieter eingehalten werden. Sollte der Anbieter aus Nicht-EU Ländern sein, ist die Nutzung aus Datenschutzsicht meist bedenklich, da diese Anbieter nicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterliegen. Anbieter aus der EU sind daher zu bevorzugen.
Ebenso ist bei kostenlosen Angeboten zu beachten, dass die Anbieter in der Regel vermehrt Daten sammeln. Es ist zu unterscheiden zwischen Anwendungen, die offiziell in der Schule auf Schulgeräten benutzt werden und denen, welche die Schüler*innen auf ihren Privatgeräten benutzen.
Bei Privatgeräten entscheiden die Nutzer (Schüler*innen/Eltern) selbst und freiwillig, dass sie die Datenschutzerklärung des Anbieters akzeptieren, wenn sie die Anwendung benutzen wollen. Hieraus ergibt sich eine Freiwilligkeit zur Benutzung von Anwendungen. Kein(e) Schüler*in darf dazu genötigt werden und es dürfen ihr/ihm keine Nachteile durch Nichtbenutzung entstehen.
Auf schulischen Geräten ist die Schulleitung für installierte Anwendungen verantwortlich. Hierzu sollte mit den Anbietern ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden. Möchte eine Lehrperson Videokonferenzen mit Schüler*innen abhalten und es besteht kein AVV seitens der Schule mit dem Anbieter, so muss den Nutzern deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um eine offizielle Schulveranstaltung handelt, sondern um eine private Veranstaltung der Lehrkraft.
Beim MSB NRW heißt es:
„Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps, bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können.“
Es gibt aber Empfehlungen:
http://www.learnline.schulministerium.nrw.de/ content/werkzeuge-für-die-gestaltung-von-lernszenarien
http://www.learnline.schulministerium.nrw. de/content/fach-und-schulformübergreifende-angebote
Sehr informativ ist auch folgende Zusammenstellung des Schulministeriums.
Für weitere Infos können Sie auch die Medienberater vom Medienzentrum Kreis Coesfeld kontaktieren.