Herausforderung: Lernen auf Distanz

Am 13. März 2020, Freitagnach­mittag erhielten die Schulen die Nachricht vom Schulministeri­um, dass ab dem 16. März 2020 die Schulen – erst einmal für fünf Wochen – geschlossen blei­ben sollten.

Seitdem sind kreative Lösungen gefragt, wie Schulen den Unter­richt in Form von „Home-Schoo­ling“ weiterführen können. Es stellen sich viele Fragen:

  • Wie können Lehrkräfte die Schüler*innen digital mit Unter­richtsmaterialien versorgen?
  • Wie kann eine Rückmeldung zu erledigten Aufgaben erfolgen?
  • Wie können Schüler*innen Fra­gen stellen?
  • Wie kann die Sprachförde­rung – besonders der mündliche Unterricht – von neuzugewan­derten Schüler*innen fortgeführt werden.
  • Wie können Eltern eingebun­den werden, die für das „Ho­me-Schooling“ unverzichtbar sind, denn eigenständiges Lernen fällt vielen Schüler*innen schwer. Hinzu kommt, dass die Methode des selbstgesteuerten Lernens in einigen anderen Kulturen nicht bekannt ist.

In Bezug auf die Umsetzung des Lernens auf Distanz, geht jede Schule einen an­deren Weg. Zum einen aufgrund des unterschiedlichen Standes in Bezug auf die Digitalisierung und zum anderen auch aufgrund der digitalen Bildung der Lehrkräfte. Daher gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen: Lehrkräfte verschicken schriftliche Aufgaben per E-Mail oder auch per Post. Vereinzelt werden Aufgaben auch persönlich zu Hause abge­geben. Seltener erfolgen Inputs per Audio oder Video. Lern-Apps werden eingesetzt und Verabredungen zu Videokonferenzen getroffen. Zu beachten ist, dass bei der Ver­wendung von Programmen, Apps und Tools, immer die Daten­schutzvorgaben eingehalten werden müssen (s. auch „Fragen zum Datenschutz beim Lernen auf Distanz“).

Wie lernen aber neuzugewan­derte Kinder und Jugendliche in Corona-Zeiten? Lehrkräfte be­richten von vielfältigen Heraus­forderungen:

  • Familien mit Migrationshinter­grund sind schlecht oder gar nicht erreichbar.
  • Aufgrund sprachlicher Hürden ist es eine Herausforderung, die veränderte Situation zu erklären.
  • Die Wohnsituation ist so be­engt, dass an ein Lernen nicht zu denken ist.
  • Die Methode des eigenständigen Lernens ist vielen nicht vertraut.
  • Eltern mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen können keine Hilfs- oder Kontroll­funktion leisten.
  • Familien verfügen nicht über passende Endgeräte, die für Bearbeitung von Aufgaben erfor­derlich sind.
  • Das technische Verständnis fehlt, so dass Endgeräte ohne Unterstützung nicht in Betrieb genommen werden können.
  • Mehrere Familienmitglieder möchten gleichzeitig ein Endge­rät nutzen.

Durch die fehlende bzw. einge­schränkte Beschulung der letzten Wochen geht die Leistungssche­re innerhalb der Schülerschaft immer weiter auseinander. Neu­zugewanderte Schüler*innen befinden sich in einer ungleich schwierigeren Situation, denn sie sind derzeit oftmals nur unter erschwerten Bedingungen digital beschulbar.

Macht also das „Home-Schoo­ling“ für diese Gruppe der Schü­ler*innen überhaupt Sinn?

Aus unserer Sicht ist der Präsenzunterricht durch nichts zu ersetzen. Dieses sehen auch einige Schule so.

Mit der eingeschränkten Wieder­aufnahme des Unterrichts im Mai 2020 haben einige Schulen im Kreis Coesfeld den Fokus auf die neuzugewanderten Schü­ler*innen gelegt. Im Gegensatz zu den Schulkameraden in den Regelklassen werden diese Schüler*innen jeden Tag be­schult und erhalten so wieder die dringend notwendige konti­nuierliche Sprachförderung.

Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Coesfeld möchte die Deutschförderung eben­falls unterstützen, indem zunächst in den Sommerferien kreisweit Sprach­ferienkurse eingerichtet werden (s. auch „Verpassten Unterrichtsstoff in den Ferien nachholen“).

Abschließend sei erwähnt, dass das digitale Lernen in Zukunft sicherlich weiter ausgebaut und uns weiter begleiten wird. Der Zugang zu Bildung ist ein Menschenrecht. Eine Grundaus­stattung, die das digitale Lernen möglich macht, sollte für jedes Kind zur Verfügung stehen. Dazu sollten neben einem Endgerät auch ein entsprechender Inter­netanschluss ohne Begrenzung des Datenvolumens und ein Dru­cker gehören.

Fragen zum Datenschutz beim Lernen auf Distanz

Fragen zum Datenschutz in Be­zug auf die Nutzung bestimmter Apps, Plattformen, Messenger Dienste, …:

In den vergangenen Wochen waren Möglichkeiten digitalen Lernens gefragter denn je. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) macht keine Vorschläge bzw. Zulassungen für bestimmte Apps und Plattformen. Es gibt auch keine grundsätzlichen Ver­bote.

Stattdessen muss bei der Ver­wendung von Anwendungen, Programmen und Apps im Schulbereich, jeweils überprüft werden, ob die Datenschutzvor­gaben vom Anbieter eingehalten werden. Sollte der Anbieter aus Nicht-EU Ländern sein, ist die Nutzung aus Datenschutzsicht meist bedenk­lich, da diese Anbieter nicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterliegen. Anbieter aus der EU sind daher zu bevor­zugen.

Ebenso ist bei kostenlosen An­geboten zu beachten, dass die Anbieter in der Regel vermehrt Daten sammeln. Es ist zu unterscheiden zwischen Anwendungen, die offiziell in der Schule auf Schulgeräten benutzt werden und denen, welche die Schüler*innen auf ihren Privat­geräten benutzen.

Bei Privatgeräten entscheiden die Nutzer (Schüler*innen/Eltern) selbst und freiwillig, dass sie die Datenschutzerklärung des Anbieters akzeptieren, wenn sie die Anwendung benutzen wollen. Hieraus ergibt sich eine Freiwilligkeit zur Benutzung von Anwendungen. Kein(e) Schüler*in darf dazu genötigt werden und es dürfen ihr/ihm keine Nachteile durch Nichtbenutzung entstehen.

Auf schulischen Geräten ist die Schulleitung für installierte An­wendungen verantwortlich. Hierzu sollte mit den Anbietern ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden. Möchte eine Lehrperson Video­konferenzen mit Schüler*innen abhalten und es besteht kein AVV seitens der Schule mit dem Anbieter, so muss den Nutzern deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um eine offizielle Schul­veranstaltung handelt, sondern um eine private Veranstaltung der Lehrkraft.

Beim MSB NRW heißt es:

„Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps, bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können.“

Es gibt aber Empfehlungen:

http://www.learnline.schulministerium.nrw.de/ content/werkzeuge-für-die-gestaltung-von-lernszenarien

http://www.learnline.schulministerium.nrw. de/content/fach-und-schulformübergreifende-angebote

Sehr informativ ist auch folgende Zusammenstellung des Schulmi­nisteriums.

Für weitere Infos können Sie auch die Medienberater vom Medien­zentrum Kreis Coesfeld kontaktie­ren.